LANDKREIS KONSTANZ – Am Montag, 13. Mai 2024 tagte der Kreistag des Landkreises Konstanz zu verschiedenen Themen. Er fasste unter anderem wichtige Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Krankenhausneubau am Standort Singen Nordstadt.
Realisierungsstrategie und Planung (TOP 2.1, Drucksache-Nr.: 2024/075/1)
Auf dem Weg zum Krankenhausneubau erfolgt als nächster Schritt die Ausschreibung des Generalplaners. Die Grundlage für diese Ausschreibung bildet die Entscheidung für das Partnering-Verfahren, die seitens des Aufsichtsrats bereits getroffen wurde. In den vergangenen Kreistagssitzungen wurden ausführliche Darstellungen zu den verschiedenen Umsetzungsvarianten präsentiert.
Für das Auswahlverfahren des Generalplaners sind das Honorar mit 40 und das Konzept mit 60 Prozent relevante Kriterien. In der Kreistagssitzung wurde als Vorsitzender der Auswahlkommission für den Generalplaner Landrat Zeno Danner ernannt. Die Besetzung der Auswahlkommission wird nach der Kommunalwahl erfolgen und aus Mitgliedern des Kreistags und des Aufsichtsrats bestehen.
Des Weiteren hat der Kreistag beschlossen, dass künftig — neben dem Aufsichtsrat — allein der Gesellschafter Landkreis Konstanz für Beschlüsse zum Neubauprojekt des Krankenhausgebäudes zuständig ist. Dies liegt an der Finanzierung des Projektes durch den Landkreis. Die übrigen Gesellschaftergremien sollen weiterhin regelmäßig informiert werden.
Beschluss (Mehrheitliche Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme)
- Der Kreistag stimmt einer baulichen Realisierung des Krankenhausneubaus im Partnering-Verfahren zu.
- Der Kreistag stimmt der Besetzung der Kommission zur Auswahl eines Generalplaners/Planungsteams im Vorsitz mit den Vertretern des Landkreises Konstanz als Mehrheitsgesellschafter sowie als stellvertretende Vorsitzende die Vertreter der Mitgesellschafter der GLKN gGmbH (Spitalstiftung Konstanz, Fördergesellschaft Hegau-Bodensee-Klinikum mbH) sowie Herrn Geschäftsführer Bernd Sieber zu. Die Vorabauswahl eines Generalplaners/Planungsteams erfolgt durch die vorgenannten Vorsitzenden der Kommission.
- Der Kreistag stimmt den vorgeschlagenen Auswahlkriterien für die Ausschreibung eines Generalplaners/Planungsteams zu.
- Der Kreistag stimmt der künftigen alleinigen Entscheidungsbefugnis des Landkreises für die Beschlüsse den Krankenhausneubau GLKN (ohne Medizincampus) betreffend zu und ermächtigt den Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung der GLKN gGmbH entsprechend zuzustimmen.
Funktions- und Raumprogramm (TOP 2.2, Drucksache-Nr.: 2024/074/2)
Das vorliegende Funktions- und Raumprogramm dient als Grundlage für anstehende Abstimmungsgespräche mit dem Land sowie als Planungsgrundlage für den Generalplaner. Es wurde auf Basis des Struktur- und Wirtschaftlichkeitsgutachtens von Lohfert & Lohfert erstellt und umfasst eine Zusammenstellung der erforderlichen Flächen für ein funktionsfähiges Krankenhaus. Nach dem im Aufsichtsrat bereits beschlossenen Funktions- und Raumprogramm ist es nun geplant, in konkrete Finanzierungsabstimmungen mit dem Land Baden-Württemberg einzusteigen.
Beschluss (Mehrheitliche Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung)
- Der Kreistag stimmt den aktuellen Ausführungen zum Funktions- und Raumprogramm für den Krankenhausneubau am Standort Singen Nordstadt als Grundlage für die weitere Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sowie die darauf aufbauenden weiteren Planungen und Ausschreibungen für den Krankenhausneubau zu.
- Der Kreistag stimmt zu, dass die Aufteilung der im Funktions- und Raumprogramm bislang hinterlegten Bereiche auf Basis bestmöglicher Funktions- und Prozessgestaltungen sowie wirtschaftlicher Aspekte auch in verschiedenen Gebäuden mit enger Anbindung an den Neubau erfolgen kann.
- Maßgeblich für den Krankenhausneubau ist die mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration vor Baubeginn als förderfähig vereinbarte Bettenanzahl.
Medizincampus (TOP 2.3, Drucksache-Nr.: 2024/073)
Der Bereich rund um den eigentlichen Krankenhausbau wird als Medizincampus bezeichnet. Die Frage bezüglich des Baus weiterer Gebäude neben dem Krankenhaus bleibt — neben dem Aufsichtsrat — in der Zuständigkeit aller Gesellschafter gemeinsam. Die Entscheidung darüber, wer, ob und wie diese Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt errichten und betreiben wird, fällt zu einem späteren Zeitpunkt.
Beschluss
- Beschluss — Antrag Kreisrätin Kirsten Graf (Mehrheitliche Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, diverse Enthaltungen)
Bei der Planung des Medizincampus, der den Krankenhausneubau begleiten soll, soll aus heutiger Sicht zusätzlich auch ein Geburtshaus mitbedacht werden.
- Beschluss (einstimmig, 2 Enthaltungen)
Der Kreistag hält fest, dass bei der Planung des Medizincampus, der den Krankenhausneubau begleiten soll, aus heutiger Sicht folgende Einrichtungen mitbedacht werden sollen:
- Kindertagesstätte
- Pflegeschule/Akademie für Gesundheitsberufe
- Medizinisches Versorgungszentrum
- Facharztzentrum/Ärztehaus
- Therapiezentrum
- Einkaufen, Versorgung, Gastronomie
- Personalwohnraum
- Übergangspflege
- Geburtshaus
Diese Bereiche werden für weitere Planungen und Ausschreibungen zunächst berücksichtigt und sind gegebenenfalls um weitere Einrichtungen zu ergänzen. Ob, durch wen und wie diese Einrichtungen realisiert und finanziert werden, ist im Verlauf des Projekts durch alle Gesellschafter der GLKN gGmbH zu entscheiden. Des Weiteren sind Verkehrsflächen sowie ein Parkhaus und Erholungsflächen in den weiteren Planungen zu berücksichtigen.
IT-Maßnahmen (TOP 2.4, Drucksache-Nr.: 2024/100)
Der GLKN hat Fördermittel des Landkreises für IT-Maßnahmen in den kommenden Jahren beantragt. Die Investitionsförderungsmittel sind in den Haushalt für das Jahr 2024 eingestellt. Es ist geplant, entsprechende Programme des Bundes und/oder des Landes vorrangig bei der Umsetzung zu berücksichtigen, wie im Beschluss festgelegt.
Beschluss (einstimmig)
- Der Landkreis Konstanz fördert auf Grundlage des Betrauungsaktes vom 24. Juli 2018 die Investitionen in neue IT-Projekte gemäß Antrag des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz in den Jahren 2024 bis 2027 in Höhe von maximal 7.063.000 Euro.
- Die Förderung des Landkreises ist subsidiär gegenüber Förderungen des Bundes, des Landes oder Dritter. Eine Neuberechnung der Förderung zu Beschlussziffer eins erfolgt nach Erlass eines möglichen Förderbescheids von Bund und/oder Land. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auszahlungen nach entsprechendem Abruf zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen gibt es im Ratsinformationssystem
des Landratsamtes Konstanz.